
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sven Felber - KNX Systemintegrator
1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle Geschäfte zwischen Kundenname (nachfolgend
“Besteller” genannt) und Sven Felber - I smart-home-feeling I (nachfolgend “wir” oder “uns”). Diese AGB gelten ausschließlich und werden auch
dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von abweichenden Bedingungen Gebrauch macht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender
Bedingungen des Bestellers die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
2. ANGEBOT UND ANGEBOTSUNTERLAGEN
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen, Programmen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Weitergabe
an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Gegenteiliges bedarf der schriftlichen
Genehmigung.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen und abgebildeten
Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine sachlich begründete und zumutbare Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder
Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Diese wird schriftlich mitgeteilt.
3. ANGEBOT DES BESTELLERS
Ein Vertragsantrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der
Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder
Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung oder Lieferung beginnen.
4. PREISE, GEFAHRENÜBERGANG
4.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns gegenüber Nichtkaufleuten für 4 Monate
gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 309 Abs. 1 BGB nF erwähnten Personenkreis
(Kaufmann o.ä.) gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige
Benachrichtigung des Bestellers. Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich, den Preis nur in dem
Maß zu erhöhen, in dem seine eigenen Kosten steigen. Die Gründe für den Kostenanstieg werden auf Verlangen dem Besteller
nachgewiesen.
4.2. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste, sofern im Vertrag keine anderen Preise für
die einzelne Leistung vereinbart wurden.
4.3. Der Versand erfolgt - sofern nicht Frachtfreilieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei
frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den
Frachtführer auf den Besteller über.
5. LIEFERUNG
5.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten, soweit sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind, nur dann als
verbindlich, wenn sie durch uns bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis
Ende der Lieferfrist die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft gemeldet
ist.
5.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder
Rohstoffmangel und jede andere vom Verwender dieser AGB nicht zu vertretende Behinderung der Lieferung befreien uns für deren
Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt,
die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf
Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweise im Rücktritt werden wir den
Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die
Teilleistung für ihn wertlos ist. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
5.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels
eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt
werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
6. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
6.1. Aus schriftlichen Unterlagen des Bestellers müssen vor Auftragsbeginn alle Vorgaben für die vollständige Ausführung des
Auftrages ersichtlich sein (Pflichtenheft). Bei fehlenden oder unvollständigen Vorgaben wird der zusätzlich entstandene Aufwand
zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6.) gemäß Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt in jedem Fall auch bei
Festpreisangeboten (Pauschalverträgen).
6.2. Durch Änderungen der Vorgaben aus 6.1 entstandene Zusatzleistungen werden grundsätzlich auch während der Ausführungszeit,
sofern die entsprechende Teilleistung bereits erstellt oder begonnen wurde, zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6) separat verrechnet.
Sämtliche Änderungen müssen in schriftlicher Form rechtzeitig mitgeteilt werden.
6.3. Bei Ausführungsbeginn müssen alle baulichen Vorleistungen soweit fertiggestellt sein, dass eine reibungslose Ausführung der
Leistungen möglich ist. Eventuell entstehender Aufwand durch das Fehlen dieser Vorleistungen wird dem Auftragnehmer zuzüglich
Nebenkosten (siehe 6.6.) in Rechnung gestellt, auch wenn dieser selbst das Fehlen nicht unmittelbar zu vertreten hat.
6.4. Wird eine Leistung auf Kundenwunsch oder aufgrund des Baufortschritts
zeitlich in mehrere Abschnitte unterteilt, trägt der Kunde die zusätzlichen Nebenkosten (siehe 6.6.).
6.5. Bei Inbetriebnahmen wird folgender Anlagenzustand vorausgesetzt:
• Alle Geräte sind frei zugänglich, fertig montiert, angeschlossen und auf vorhandene Busspannung überprüft.
• Die Topologie entspricht den technischen Vorgaben des eingesetzten Bussystems und ist den Planungsunterlagen konform.
• Die Anlage ist so weit fertiggestellt und zugänglich, dass ein Funktionstest durchgeführt werden kann.
6.6. Nebenkosten entstehen durch zusätzliche Anfahrten (Fahrtzeit und Kilometerpauschale), Übernachtungen oder
Verpflegungskosten.
6.7. Soweit wir im Auftrag des Bestellers – bei diesem bereits vorhandene oder von ihm bereitgestellte - Geräte in Betrieb nehmen, so
erfolgt dies, auch innerhalb der evtl. Gewährleistungsfrist, nur gegen Rechnung.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Auftreten des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat
der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach dreimaligem
Nachbesserungsversuch steht dem Besteller ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu.
7.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages
oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.3. Bei Hardware, die wir von einem fremden Hersteller beziehen und die wir nicht bearbeitet haben, können
Gewährleistungsansprüche gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn vom Hersteller der Fehler nicht beseitigt werden kann oder
dieser eine Beseitigung endgültig ablehnt.
7.4. Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Wird Schadensersatz im Rahmen der
Gewährleistung geltend gemacht, gilt das zur Haftung aufgeführte (Nr. 8).
7.5. Änderungen und Mängelbehebungen sind uns vorbehalten, wir übernehmen die Kosten für die Mängelbehebungen, soweit sie
nicht vom Hersteller selbst vorgenommen werden. Kosten für eine Mängelbeseitigung durch Dritte übernehmen wir nicht.
Gewährleistungskosten tragen wir nicht, soweit sie darauf beruhen, dass der Kunde die Hard- oder Software verändert oder an einen
anderen Ort verbracht hat.
7.6. Bei unberechtigten Mängelrügen bei Mängeln, die vom Verwender dieser AGB nicht zu vertreten sind, wird der entstandene
Aufwand nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
7.7. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, die Rechnung bei
Geltendmachung vorzulegen.
7.8. Für Verträge mit Verbrauchern gilt: Die Beweislastumkehr für Mängel beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware.
7.9. Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit der Ware bedürfen einer ausdrücklichen, individuellen Vereinbarung mit dem Besteller. Eine allgemeine Vereinbarung in diesen AGB genügt nicht.
8. HAFTUNG
8.1. Bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders haften wir
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Schadensersatz in übrigen Fällen gegenüber Kaufleuten und dem ihnen gleichgestellten Personenkreis ist unabhängig vom
Rechtsgrund auf € 10.000, -- oder den Kaufpreis der Hard- und Software, die den Schaden verursacht hat, begrenzt. Es gilt der jeweils
höhere Betrag. Gegenüber obigem Personenkreis haften wir nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des
Unternehmers oder eines unserer leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Für grobes Verschulden eines Erfüllungsgehilfen treten wir
nur ein, wenn dieser eine Hauptpflicht verletzt hat. Dies gilt auch für eine Haftung nach § 823 BGB.
8.3. Gegenüber im § 309 Abs. 1 BGB nF nicht genannten Personen (Nicht - Kaufleuten) haften wir in anderen als in Ziffer 8.1.
genannten Fällen nur für Schäden, die auf grobfahrlässigen Verhalten oder auf Vorsatz des Verwenders der AGB oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruht.
8.4. Obige Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden aus Verletzung von Pflicht bei Vertragsverhandlungen.
8.5. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, für Schadensersatz gegenüber Dritten und sonstigen Folgeschäden sowie für
aufgezeichnete Daten.
8.6. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften gegenüber dem im § 24 AGB Gesetz genannten Personenkreis wird ausgeschlossen,
soweit die Eigenschaft nicht zugesichert wurde, um eben diesen Schaden zu vermeiden.
8.7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bzgl. der Mangelschäden gegenüber Nichtkaufleuten bleibt unberührt. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden übernehmen wir nicht, soweit die Zusicherung nicht dazu gegeben wurde, gerade den vorliegenden Schaden zu
verhindern.
8.8. Zusätzliche Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen
Kosten vorgenommen.
8.9. Eine Haftung für, durch Computerviren verursachte Schäden, - insbesondere auch Folgeschäden - ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
9. ZAHLUNG, VERZUG
9.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, unsere Leistungen oder fertiggestellte Teilleistungen monatlich abzurechnen.
9.2. Wechsel??? können nicht als Zahlungsmittel anerkannt werden.
9.3. Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche
vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige
Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber
ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
9.4. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderung zusteht.
9.5. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen i.H.v. 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
fällig. Gegenüber Kaufleuten und gleichgestellten Personen werden nach Erhalt der Ware bzw. ab dem vereinbarten Fälligkeitstag
Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nachweis eigener, höherer Zinsverpflichtungen diese
Zinsen auf in Verzug geratene Kunden umzulegen.
9.6. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig mit
der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Geschäft in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen oder der
Besteller die Zahlungen einstellt. Wir behalten uns vor, bei Verzug nach Mahnung und Fristsetzung nach §§ 281, 323 BGB nF vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
9.8 Mit Beauftragung stimmen Sie zu, dass Sie mit dem Versand der Rechnung in elektronischer Form einverstanden sind. Sofern von Ihnen nicht
anders kommuniziert, wird als Kontaktadresse die Mailadresse verwendet, an welche auch dieses Angebot versendet wird.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlung aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Besteller vor. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir, ohne Schaden unserer sonstigen Rechte, die Hardware zur
Sicherung unserer Rechte zurücknehmen. Dieses Recht steht uns erst nach Ankündigung gegenüber dem Besteller und Setzung einer
angemessenen Nachfrist zur Zahlung zu. Der Besteller hat die gelieferten Bestandteile auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und
Diebstahlsschäden zu versichern.
10.2. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit Bestimmung
an ihn geliefert wurden, dass sie in ordnungsgemäßem Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden dürfen.
10.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
10.4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den
Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, damit wir ggf. Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Durch unsere Intervention
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10.5. Sonderbestimmungen gegenüber Kaufleuten und ähnlichen Personen Im Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller
schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe des Faktura Endbetrags (einschließlich USt.) an uns ab. Wir sind
berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat
der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen seiner Kunden
vorzubehalten. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die
Verbindung der Werkleistung mit einem Grundstück erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. PROGRAMME
11.1. Für die Nutzungsüberlassung oder den Verkauf von Programmen gelten die Ziffern 1 -10 entsprechend, soweit sich aus den
nachfolgenden Ziffern nichts anderes ergibt.
11.2. Die unter Ziffer 8.1 dieser AGB festgesetzten Haftungsbeträge werden durch folgende Beträge ersetzt: Die Haftung ist auf €
5.000, -- begrenzt.
Eventuell Entfall des folgenden Abschnitts
12. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON PROGRAMMEN
12.1. Schutzrecht und Nutzungsumfang
Das Programm enthält Datenverarbeitungsprogramm und zugehörige Programmbeschreibungen. Sie werden im Folgenden als
Software bezeichnet.
12.2. Nutzungsumfang
Die Software darf nur für die im Kaufvertrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit besonderer
Genehmigung erlaubt. Die unveränderten oder bearbeiteten Programme dürfen in maschinenlesbarer oder gedruckter Form ohne
Genehmigung nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, Daten zu sichern oder die Werke zu bearbeiten. Dies gilt auch für die
jeweiligen Kopien. Eine weitergehende Nutzung ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Insbesondere ist es ohne Genehmigung
untersagt,
a) die Software an Dritte weiterzugeben oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen,
b) die Software abzuändern, zu bearbeiten oder von der vorliegenden Software abgeleitete Werke zu erstellen,
c) die Software in abgewandelter Form zu kopieren oder zu vervielfältigen,
d) das Benutzungsrecht an Dritte zu übertragen.
12.3 Copyright Vermerk
Jedes Programm enthält einen Copyright-Vermerk. Dieser Vermerk muss in jede Kopie, jede Bearbeitung und jeden Teil des
Programmes, der mit anderen Programmen verbunden wird, übernommen werden. Copyright-Vermerke von Lizenzherstellern werden
vom Endverbraucher anerkannt und voll übernommen. Die AGB der Lizenzhersteller befinden sich in der Originalverpackung.
13. GEWÄHRLEISTUNG FÜR PROGRAMME
13.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist jedoch ein Programm, das im Sinn der
Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
13.2. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat. Wir
ersetzen fehlerhafte Programmträger innerhalb der gesetzlichen Frist.
13.3. Für die Fehlerfreiheit der Programme kann aus o. g. Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere
übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen oder in der von ihm
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
13.4. Ist das Programm grundsätzlich unbrauchbar, und gelingt es uns nicht, einen brauchbaren Zustand innerhalb angemessener Zeit
herzustellen, kann der Besteller das Programm zurückgeben. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
14. DATEN- UND DOKUMENTATIONSÜBERGABE
Projektdaten und Dokumentation werden erst nach Bezahlung aller erbrachten Leistungen an den Auftraggeber übergeben. Ab diesem
Zeitpunkt (schriftliche Bestätigung) ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass die Sicherheit und Gültigkeit der Daten
gewährleistet ist. Durch Bearbeiten einer Anlage mit verschiedenen Datenständen oder durch nicht genügend sachkundige Personen
können unter Umständen gefährliche oder instabile Anlagenzustände oder gravierende Fehlfunktionen herbeigeführt werden. Hierfür
wird keine Haftung übernommen. Die entstehenden Kosten trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
15. NEBENABREDEN, ALLGEMEINES
15.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen sind zur Gültigkeit in schriftlicher Form zu bestätigen.
15.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
15.3. Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt für Kaufleute und gleichgestellte Personen der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung,
Ersteres gilt auch für alle sich aus den Zahlungsbedingungen ergebenden Verpflichtungen.