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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Sven Felber - KNX Systemintegrator 


1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle Geschäfte zwischen Kundenname (nachfolgend 

“Besteller” genannt) und Sven Felber - I smart-home-feeling I (nachfolgend “wir” oder “uns”). Diese AGB gelten ausschließlich und werden auch 

dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von abweichenden Bedingungen Gebrauch macht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich 

unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender 

Bedingungen des Bestellers die Leistungen vorbehaltlos ausführen. 


2. ANGEBOT UND ANGEBOTSUNTERLAGEN 

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An Abbildungen, 

Zeichnungen, Kalkulationen, Programmen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Weitergabe 

an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Gegenteiliges bedarf der schriftlichen 

Genehmigung. 

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen und abgebildeten 

Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine sachlich begründete und zumutbare Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder 

Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Diese wird schriftlich mitgeteilt. 

  

3. ANGEBOT DES BESTELLERS 

Ein Vertragsantrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der 

Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder 

Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung oder Lieferung beginnen. 

  

4. PREISE, GEFAHRENÜBERGANG 

4.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns gegenüber Nichtkaufleuten für 4 Monate 

gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 309 Abs. 1 BGB nF erwähnten Personenkreis 

(Kaufmann o.ä.) gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige 

Benachrichtigung des Bestellers. Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich, den Preis nur in dem 

Maß zu erhöhen, in dem seine eigenen Kosten steigen. Die Gründe für den Kostenanstieg werden auf Verlangen dem Besteller 

nachgewiesen. 

4.2. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste, sofern im Vertrag keine anderen Preise für 

die einzelne Leistung vereinbart wurden. 

4.3. Der Versand erfolgt - sofern nicht Frachtfreilieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei 

frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den 

Frachtführer auf den Besteller über. 

  

5. LIEFERUNG 

5.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten, soweit sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind, nur dann als 

verbindlich, wenn sie durch uns bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis 

Ende der Lieferfrist die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft gemeldet 

ist. 

5.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder 

Rohstoffmangel und jede andere vom Verwender dieser AGB nicht zu vertretende Behinderung der Lieferung befreien uns für deren 

Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, 

die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf 

Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweise im Rücktritt werden wir den 

Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die 

Teilleistung für ihn wertlos ist. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 

5.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels 

eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die 

Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt 

werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. 

  

6. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 

6.1. Aus schriftlichen Unterlagen des Bestellers müssen vor Auftragsbeginn alle Vorgaben für die vollständige Ausführung des 

Auftrages ersichtlich sein (Pflichtenheft). Bei fehlenden oder unvollständigen Vorgaben wird der zusätzlich entstandene Aufwand 

zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6.) gemäß Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt in jedem Fall auch bei 

Festpreisangeboten (Pauschalverträgen). 

6.2. Durch Änderungen der Vorgaben aus 6.1 entstandene Zusatzleistungen werden grundsätzlich auch während der Ausführungszeit, 

sofern die entsprechende Teilleistung bereits erstellt oder begonnen wurde, zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6) separat verrechnet. 

Sämtliche Änderungen müssen in schriftlicher Form rechtzeitig mitgeteilt werden. 

6.3. Bei Ausführungsbeginn müssen alle baulichen Vorleistungen soweit fertiggestellt sein, dass eine reibungslose Ausführung der 

Leistungen möglich ist. Eventuell entstehender Aufwand durch das Fehlen dieser Vorleistungen wird dem Auftragnehmer zuzüglich 

Nebenkosten (siehe 6.6.) in Rechnung gestellt, auch wenn dieser selbst das Fehlen nicht unmittelbar zu vertreten hat. 

6.4. Wird eine Leistung auf Kundenwunsch oder aufgrund des Baufortschritts 

zeitlich in mehrere Abschnitte unterteilt, trägt der Kunde die zusätzlichen Nebenkosten (siehe 6.6.). 

6.5. Bei Inbetriebnahmen wird folgender Anlagenzustand vorausgesetzt: 

• Alle Geräte sind frei zugänglich, fertig montiert, angeschlossen und auf vorhandene Busspannung überprüft. 

• Die Topologie entspricht den technischen Vorgaben des eingesetzten Bussystems und ist den Planungsunterlagen konform. 

• Die Anlage ist so weit fertiggestellt und zugänglich, dass ein Funktionstest durchgeführt werden kann. 

6.6. Nebenkosten entstehen durch zusätzliche Anfahrten (Fahrtzeit und Kilometerpauschale), Übernachtungen oder 

Verpflegungskosten. 

6.7. Soweit wir im Auftrag des Bestellers – bei diesem bereits vorhandene oder von ihm bereitgestellte - Geräte in Betrieb nehmen, so 

erfolgt dies, auch innerhalb der evtl. Gewährleistungsfrist, nur gegen Rechnung. 

  

7. GEWÄHRLEISTUNG 

7.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 

Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Auftreten des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat 

der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach dreimaligem 

Nachbesserungsversuch steht dem Besteller ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu. 

7.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten die 

gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder 

Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages 

oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. 

7.3. Bei Hardware, die wir von einem fremden Hersteller beziehen und die wir nicht bearbeitet haben, können 

Gewährleistungsansprüche gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn vom Hersteller der Fehler nicht beseitigt werden kann oder 

dieser eine Beseitigung endgültig ablehnt. 

7.4. Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Wird Schadensersatz im Rahmen der 

Gewährleistung geltend gemacht, gilt das zur Haftung aufgeführte (Nr. 8). 

7.5. Änderungen und Mängelbehebungen sind uns vorbehalten, wir übernehmen die Kosten für die Mängelbehebungen, soweit sie 

nicht vom Hersteller selbst vorgenommen werden. Kosten für eine Mängelbeseitigung durch Dritte übernehmen wir nicht. 

Gewährleistungskosten tragen wir nicht, soweit sie darauf beruhen, dass der Kunde die Hard- oder Software verändert oder an einen 

anderen Ort verbracht hat. 

7.6. Bei unberechtigten Mängelrügen bei Mängeln, die vom Verwender dieser AGB nicht zu vertreten sind, wird der entstandene 

Aufwand nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. 

7.7. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, die Rechnung bei 

Geltendmachung vorzulegen. 

7.8. Für Verträge mit Verbrauchern gilt: Die Beweislastumkehr für Mängel beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware. 

7.9. Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit der Ware bedürfen einer ausdrücklichen, individuellen Vereinbarung mit dem Besteller. Eine allgemeine Vereinbarung in diesen AGB genügt nicht. 

  

8. HAFTUNG 

8.1. Bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder 

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders haften wir 

nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

8.2. Schadensersatz in übrigen Fällen gegenüber Kaufleuten und dem ihnen gleichgestellten Personenkreis ist unabhängig vom 

Rechtsgrund auf € 10.000, -- oder den Kaufpreis der Hard- und Software, die den Schaden verursacht hat, begrenzt. Es gilt der jeweils 

höhere Betrag. Gegenüber obigem Personenkreis haften wir nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des 

Unternehmers oder eines unserer leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Für grobes Verschulden eines Erfüllungsgehilfen treten wir 

nur ein, wenn dieser eine Hauptpflicht verletzt hat. Dies gilt auch für eine Haftung nach § 823 BGB. 

8.3. Gegenüber im § 309 Abs. 1 BGB nF nicht genannten Personen (Nicht - Kaufleuten) haften wir in anderen als in Ziffer 8.1. 

genannten Fällen nur für Schäden, die auf grobfahrlässigen Verhalten oder auf Vorsatz des Verwenders der AGB oder seiner 

Erfüllungsgehilfen beruht. 

8.4. Obige Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden aus Verletzung von Pflicht bei Vertragsverhandlungen. 

8.5. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, für Schadensersatz gegenüber Dritten und sonstigen Folgeschäden sowie für 

aufgezeichnete Daten. 

8.6. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften gegenüber dem im § 24 AGB Gesetz genannten Personenkreis wird ausgeschlossen, 

soweit die Eigenschaft nicht zugesichert wurde, um eben diesen Schaden zu vermeiden. 

8.7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bzgl. der Mangelschäden gegenüber Nichtkaufleuten bleibt unberührt. Eine Haftung für 

Mangelfolgeschäden übernehmen wir nicht, soweit die Zusicherung nicht dazu gegeben wurde, gerade den vorliegenden Schaden zu 

verhindern. 

8.8. Zusätzliche Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen 

Kosten vorgenommen. 

8.9. Eine Haftung für, durch Computerviren verursachte Schäden, - insbesondere auch Folgeschäden - ist ausdrücklich 

ausgeschlossen. 

  

9. ZAHLUNG, VERZUG 

9.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen. 

Soweit nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, unsere Leistungen oder fertiggestellte Teilleistungen monatlich abzurechnen. 

9.2. Wechsel??? können nicht als Zahlungsmittel anerkannt werden. 

9.3. Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner 

wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche 

vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige 

Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber 

ein Schadensersatzanspruch nicht zu. 

9.4. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig 

festgestellte Forderung zusteht. 

9.5. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen i.H.v. 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank 

fällig. Gegenüber Kaufleuten und gleichgestellten Personen werden nach Erhalt der Ware bzw. ab dem vereinbarten Fälligkeitstag 

Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nachweis eigener, höherer Zinsverpflichtungen diese 

Zinsen auf in Verzug geratene Kunden umzulegen. 

9.6. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig mit 

der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Geschäft in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen oder der 

Besteller die Zahlungen einstellt. Wir behalten uns vor, bei Verzug nach Mahnung und Fristsetzung nach §§ 281, 323 BGB nF vom 

Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

9.7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. 

9.8 Mit Beauftragung stimmen Sie zu, dass Sie mit dem Versand der Rechnung in elektronischer Form einverstanden sind. Sofern von Ihnen nicht 

anders kommuniziert, wird als Kontaktadresse die Mailadresse verwendet, an welche auch dieses Angebot versendet wird. 

  

10. EIGENTUMSVORBEHALT 

10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlung aus der Geschäftsbeziehung mit dem 

Besteller vor. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir, ohne Schaden unserer sonstigen Rechte, die Hardware zur 

Sicherung unserer Rechte zurücknehmen. Dieses Recht steht uns erst nach Ankündigung gegenüber dem Besteller und Setzung einer 

angemessenen Nachfrist zur Zahlung zu. Der Besteller hat die gelieferten Bestandteile auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und 

Diebstahlsschäden zu versichern. 

10.2. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit Bestimmung 

an ihn geliefert wurden, dass sie in ordnungsgemäßem Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden dürfen. 

10.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 

10.4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den 

Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, damit wir ggf. Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Durch unsere Intervention 

entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. 

10.5. Sonderbestimmungen gegenüber Kaufleuten und ähnlichen Personen Im Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller 

schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe des Faktura Endbetrags (einschließlich USt.) an uns ab. Wir sind 

berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat 

der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen seiner Kunden 

vorzubehalten. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die 

Verbindung der Werkleistung mit einem Grundstück erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen 

des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die 

Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

  

11. PROGRAMME 

11.1. Für die Nutzungsüberlassung oder den Verkauf von Programmen gelten die Ziffern 1 -10 entsprechend, soweit sich aus den 

nachfolgenden Ziffern nichts anderes ergibt. 

11.2. Die unter Ziffer 8.1 dieser AGB festgesetzten Haftungsbeträge werden durch folgende Beträge ersetzt: Die Haftung ist auf € 

5.000, -- begrenzt. 

Eventuell Entfall des folgenden Abschnitts  

 

12. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON PROGRAMMEN 

12.1. Schutzrecht und Nutzungsumfang 

Das Programm enthält Datenverarbeitungsprogramm und zugehörige Programmbeschreibungen. Sie werden im Folgenden als 

Software bezeichnet. 

12.2. Nutzungsumfang 

Die Software darf nur für die im Kaufvertrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit besonderer 

Genehmigung erlaubt. Die unveränderten oder bearbeiteten Programme dürfen in maschinenlesbarer oder gedruckter Form ohne 

Genehmigung nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, Daten zu sichern oder die Werke zu bearbeiten. Dies gilt auch für die 

jeweiligen Kopien. Eine weitergehende Nutzung ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Insbesondere ist es ohne Genehmigung 

untersagt, 

a) die Software an Dritte weiterzugeben oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, 

b) die Software abzuändern, zu bearbeiten oder von der vorliegenden Software abgeleitete Werke zu erstellen, 

c) die Software in abgewandelter Form zu kopieren oder zu vervielfältigen, 

d) das Benutzungsrecht an Dritte zu übertragen. 

12.3 Copyright Vermerk 

Jedes Programm enthält einen Copyright-Vermerk. Dieser Vermerk muss in jede Kopie, jede Bearbeitung und jeden Teil des 

Programmes, der mit anderen Programmen verbunden wird, übernommen werden. Copyright-Vermerke von Lizenzherstellern werden 

vom Endverbraucher anerkannt und voll übernommen. Die AGB der Lizenzhersteller befinden sich in der Originalverpackung. 

 

  

13. GEWÄHRLEISTUNG FÜR PROGRAMME 

13.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen 

unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist jedoch ein Programm, das im Sinn der 

Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. 

13.2. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat. Wir 

ersetzen fehlerhafte Programmträger innerhalb der gesetzlichen Frist. 

13.3. Für die Fehlerfreiheit der Programme kann aus o. g. Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere 

übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen oder in der von ihm 

getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 

13.4. Ist das Programm grundsätzlich unbrauchbar, und gelingt es uns nicht, einen brauchbaren Zustand innerhalb angemessener Zeit 

herzustellen, kann der Besteller das Programm zurückgeben. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. 

  

14. DATEN- UND DOKUMENTATIONSÜBERGABE 

Projektdaten und Dokumentation werden erst nach Bezahlung aller erbrachten Leistungen an den Auftraggeber übergeben. Ab diesem 

Zeitpunkt (schriftliche Bestätigung) ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass die Sicherheit und Gültigkeit der Daten 

gewährleistet ist. Durch Bearbeiten einer Anlage mit verschiedenen Datenständen oder durch nicht genügend sachkundige Personen 

können unter Umständen gefährliche oder instabile Anlagenzustände oder gravierende Fehlfunktionen herbeigeführt werden. Hierfür 

wird keine Haftung übernommen. Die entstehenden Kosten trägt in jedem Fall der Auftraggeber. 

 

  

15. NEBENABREDEN, ALLGEMEINES 

15.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen sind zur Gültigkeit in schriftlicher Form zu bestätigen. 

15.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. 

15.3. Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt für Kaufleute und gleichgestellte Personen der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung, 

Ersteres gilt auch für alle sich aus den Zahlungsbedingungen ergebenden Verpflichtungen.